Eignungsgutachten für auszubildende klinische PsychologInnen

Laut dem neuen Psychologengesetz (2013) §9 ist „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)“ festzustellen.
Diese Eignung wird in Form eines Explorationsgesprächs sowie einer zusätzlichen testpsychologischen Untersuchung erhoben.

 

Das Gutachten ist privat zu bezahlen und wird innerhalb einer Woche nach Ihrem Termin fertiggestellt.

Ich biete dieses Gutachten für angehende klinische Psychologen zu einem Sondertarif von 200 Euro an.

Die für die Ausbildung erforderliche Selbsterfahrung und Supervision können Sie ebenfalls bei mir absolvieren.

Um mehr über meine Schwerpunkte zu erfahren, klicken Sie hier.