Eine Behandlungseinheit kostet 140 Euro für 60 Minuten und kann als psychologische Behandlung oder Psychotherapie eingereicht werden.
Die eigentliche Sitzung dauert 50 Minuten, 10 Minuten fallen für Vorbereitung und Dokumentation an.
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und zählt als reguläre Behandlungseinheit.
Virtuelle Sitzungen werden nur bei bestehender therapeutischer Behandlung durchgeführt und zählen als reguläre Therapieeinheit.
Telefonische Notfallgespräche mit bestehenden Patienten werden, je nach Dauer, als halbe oder ganze Therapieeinheit verrechnet.
Die Frequenz der Therapieeinheiten können variabel nach jeder Einheit vereinbart werden und liegen in akuten Belastungszeiten bei einmal Wöchentlich, bei langfristigen Themen bei etwa 2-3 wöchigen Abständen, um genügend Zeit zum Anwenden neuer Erkenntnisse und Verhaltensweise zu gewährleisten.
Von Ihrer Krankenkasse bekommen Sie- je nach Kasse- zwischen 28 und 60 Euro pro Einheit rückerstattet. Die Einreichung erfolgt durch die Patient:innen selbst direkt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Es besteht auch die Möglichkeit auf zusätzlichen Zuschuss, bzw. Übernahme durch private Krankenversicherungen. Außerdem können Sie die Kosten der Psychotherapie bei der Arbeitnehmerveranlagung einreichen.
Da es sich um ein wahlpsychotherapeutische Leistung handelt, zahlen Sie die Therapiesitzungen direkt bei mir und erhalten den Zuschuss durch die Krankenkasse, wenn Sie die Rechnung dort einreichen.
Bis zur zweiten Sitzung, die Sie bei der ÖGK einreichen benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung. Diese stellt sicher, dass körperliche Ursachen, die zu psychischen Beschwerden führen könnten, ausreichend abgeklärt sind.
Anschließend werden Ihnen 10 Einheiten Psychotherapie Kostenzuschuss bewilligt.
Vor der 11. Sitzung muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dieser wird von mir ausgefüllt und Sie reichen diesen ein. Somit wird Ihnen der Zuschuss für die weiteren erforderlichen Sitzungen genehmigt.
Für Jugendliche mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gibt es die Möglichkeit, vom Land Steiermark zusätzlich einen Teil der Kosten Rückerstattet zu bekommen.