Anspruchsberechtigte erhalten bis zu 80% des jeweiligen Kassentarifs, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Überweisung durch den Hausarzt, Kinderarzt Vertragsarzt für Neurologie, Vertragsarzt für Psychiatrie, Vertragsarzt für innere Medizin oder von einem Vertragspsychotherapeuten (§11
Psychotherapiegesetz).
- Überweisungen eines anderen Vertragsarztes, eines Wahlarztes oder Allgemeinmediziners sind vorab chefärztlich zu genehmigen.
- Die Überweisung muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose (z.B. ADHS, F90.0) aufweisen.
Das Honorar wird zunächst beim Wahlpsychologen bezahlt.
Anschließend wird die ausgestellte Privathonorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen, der ärztliche Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung beim
Sozialversicherungsträger eingereicht.
Die Rücküberweisung kann nicht durch den Wahlpsychologen bei der Kasse beantragt werden.